Bitte Warten
Unterkünfte werden durchsucht
Bitte, haben Sie noch ein wenig Geduld
Gleich sind alle Daten geladen
Ab dem 26.12.2020 treten in Österreich wieder verschärfte COVID-19 Maßnahmen in Kraft - mit dem Ziel, die 7-Tage-Inzidenz auf unter 100 zu reduzieren. Es gelten wieder ganztägige Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, zudem sind Handel, Gastronomie, Beherbergungsbetriebe und Freizeiteinrichtungen bis voraussichtlich 24.01.2021 geschlossen.
Beherbergungsbetriebe dürfen nur in Ausnahmefällen, insbesondere aus beruflichen Zwecken, genutzt werden. Auch Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung bereits beherbergt sind, können für die vereinbarte Dauer weiter beherbergt werden. Darüber hinaus dürfen Beherbergungsbetriebe auch von Menschen mit einem dringenden Wohnbedürfnis sowie zum Zweck der Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen betreten werden. Die Beherbergung von Schüler*innen zum Zweck des Schulbesuchs – zum Beispiel Internate oder Lehrlingswohnheime – sind von dieser Regelung ausgenommen. Kurgäste und Begleitungen dürfen weiterhin berherbergt werden, sofern ein Ambulatorium angeschlossen ist. In den frei zugänglichen Bereichen gilt der Mindestabstand gegenüber haushaltsfremden Personen, jenen, die nicht zur Gästegruppe gehören sowie dem Personal.
Sortierung nach
So können Sie Ihr Suchergebnis verbessern
Entfernen Sie einen der von Ihnen ausgewählten Filter
Wählen Sie ein alternatives Reisedatum.
Sie suchen nach im Zeitraum von 16.01.2021 - 17.01.2021
Bitte Warten
Unterkünfte werden durchsucht
Bitte, haben Sie noch ein wenig Geduld
Gleich sind alle Daten geladen