Freizeitwohnsitz. Tourismusregion Hall-Wattens
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen für Freizeitwohnsitz-Inhaberinnen und -Inhaber in der Region Hall-Wattens sowie alle Ermäßigungen der Hall-Wattens Card für Freizeitwohnsitze.
Freizeitwohnsitze sind Gebäude, Gebäudeteile oder Wohnungen, die nicht dauerhaft bewohnt, sondern zeitlich begrenzt genutzt werden – etwa während des Urlaubs, der Ferien oder an Wochenenden.
Abgaben & Gebühren im Überblick:
Für die Nutzung eines Freizeitwohnsitzes gelten zwei verpflichtende Abgaben:
- Das Freizeitwohnsitzpauschale an das Land Tirol (eingehoben vom Tourismusverband)
- Die Freizeitwohnsitzabgabe an die jeweilige Gemeinde (wird seit dem Jahr 2020 verrechnet)
Alle Nächtigungen in einem Freizeitwohnsitz sind abgabepflichtig. Die Freizeitwohnsitzpauschale ist eine Bringschuld. Das heißt, dass die Pauschale an den Tourismusverband bis zum Fälligkeitsdatum ( 10. November des Jahres) selbständig zu entrichten ist. Eine Rechnungsstellung durch den TVB ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wir verstehen es als Service, rechtzeitig eine entsprechende Rechnung zu stellen. Der Rechnungsversand erfolgt digital. Die Vorschreibung der jährlichen Freizeitwohnsitzpauschale durch den Tourismusverband erfolgt im Herbst und wird rückwirkend berechnet.
Unter dem folgenden Link steht eine ausführliche Erklärung des Landes Tirol zur Verfügung.